Am 12. April 2021 gab die australische Antidumpingkommission die Bekanntmachung Nr. 2021/032 heraus, wonach der australische Minister für Industrie und Technologie die erste Empfehlung der australischen Antidumpingkommission zur Überprüfung des Sonnenuntergangs bei aus China importiertem Draht akzeptierte und entschied Ab dem 23. April 2021 werden weiterhin Antidumpingmaßnahmen für die in China betroffenen Produkte eingeführt, und Antidumpingzölle werden durch eine Kombination aus festen und variablen Steuersätzen erhoben. Die Dumpingspanne für alle chinesischen Exporteure beträgt 33.1%. Warmgewalzte Bewehrungsstabrippen (5143, 81.00, 1.60%) und Edelstahlspulen gelten in diesem Fall nicht für die Antidumpingmaßnahmen. Die australischen Zollcodes der betreffenden Produkte lauten 7213.91.00.44 und 7227.90.90.02.

Am 12. August 2015 leitete Australien eine Antidumpinguntersuchung für aus China importierte Walzdraht ein. Am 22. April 2016 erließ Australien eine endgültige Antidumping-Entscheidung über die in den aus China importierten Fall betroffenen Produkte. Am 27. Juli 2020 gab die australische Antidumpingkommission die Bekanntmachung Nr. 2020/077 heraus, in der sie feststellte, dass auf Antrag des australischen Unternehmens InfraBuild (Newcastle) Pty Ltd die erste Untersuchung zur Überprüfung des Antidumping-Sonnenuntergangs am eingeleitet wurde Draht aus China importiert.