Brasilien leitet eine Anti-Dumping-Sunset-Review-Untersuchung zu nahtlosen Kohlenstoffstahlrohren im Zusammenhang mit China ein

Am 22. August 2022 veröffentlichte das brasilianische Außenhandelssekretariat die Bekanntmachung Nr. 38 von 2022 im Amtsblatt der Bundesregierung, in der es darauf hinwies, dass als Antwort auf den Antrag des brasilianischen Inlandsunternehmens Vallourec&Mannesmann Tubes do Brasil SA und Rumäniens nahtloser Kohlenstoffstahl pipe (portugiesisch: tubosde aço carbono, sem costura, de condução (Leitungsrohr)) leitete eine Antidumping-Sunset-Review-Untersuchung ein.

Die betroffenen Produkte sind nahtlos Kohlenstoffstahlrohre (Leitungsrohre) mit einem Durchmesser von nicht mehr als 5 Zoll (141.3 mm) für Öl- und Gaspipelines, einschließlich der MERCOSUR-Steuernummern 7304.19.00, 7304.31.90, 7304.39.10 und 7304.39.90 unter dem Artikel. Der Dumping-Untersuchungszeitraum erstreckt sich in diesem Fall von Januar 2021 bis Dezember 2021 und der Schadensuntersuchungszeitraum von Januar 2017 bis Dezember 2021. Die Ankündigung gilt ab dem Datum der Veröffentlichung.

Am 19. Oktober 1998 leitete Brasilien eine Antidumpinguntersuchung zu nahtlosen Kohlenstoffstahlrohren mit Ursprung in Rumänien als Reaktion auf den Antrag ein, der von Vallourec & MannesmannTubes do Brasil SA, einem inländischen brasilianischen Unternehmen, am 13. Mai 1998 eingereicht wurde. Am 20. Oktober 1999 erließ Brasilien eine endgültige Antidumpingentscheidung zu dem Fall und beschloss, einen 5-jährigen Antidumpingzoll von 32.2 % auf die von dem Fall betroffenen rumänischen Produkte zu erheben, der bis zum 20. Oktober 2004 gültig ist.

Anschließend leitete Brasilien drei Anti-Dumping-Sunset-Review-Untersuchungen zu nahtlosen Kohlenstoffstahlrohren mit Ursprung in Rumänien ein und erließ am 7. Oktober 2005, 10. August 2011 bzw. 22. August 2017 positive endgültige Entscheidungen. Den Antidumpingzoll von 14.3 % unverändert beibehalten und die Geltungsdauer der Abgabe zum dritten Mal bis zum 22. August 2022 verlängern.

Am 21. Dezember 2010 veröffentlichte das brasilianische Außenhandelssekretariat die Bekanntmachung Nr. 59 als Antwort auf den Antrag des brasilianischen Inlandsunternehmens VallourecTubos do Brasil SA vom 20. Oktober 2010 auf Einleitung einer Antidumpinguntersuchung zu nahtlosen Kohlenstoffstahlrohren mit Ursprung in China. Am 8. September 2011 erließ die Brasilianische Außenhandelskommission (CAMEX) die Resolution Nr. 63, mit der sie den Fall endgültig bejahte und beschloss, einen fünfjährigen Antidumpingzoll auf die in den Fall verwickelten chinesischen Produkte zu verhängen ein Steuerbetrag von 743.00 US-Dollar/Tonne, gültig bis zum 2016. September 8.

Am 8. September 2016 veröffentlichte das brasilianische Außenhandelssekretariat die Bekanntmachung Nr. 55 als Antwort auf den Antrag von Vallourec Tubos do Brasil SA, einem brasilianischen Inlandsunternehmen, das am 29. April 2016 eingereicht wurde, um die erste Charge nahtloser Kohlenstoffstahlrohre zu starten mit Ursprung in China. Die zweite Anti-Dumping-Sunset-Review-Untersuchung. Am 22. August 2017 erließ die brasilianische Außenhandelskommission die Resolution Nr. 66, in der beschlossen wurde, weiterhin einen fünfjährigen Antidumpingzoll in Höhe von 743.00 US-Dollar pro Tonne auf die chinesische Sonnenuntergangsprüfung für nahtlose Kohlenstoffstahlrohre zu erheben, die bis dahin gültig ist 22. August 2022. Die MERCOSUR-Steuernummer des betreffenden Produkts lautet 7304.19.00.

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