Am 15. Januar 2021 gab das indische Ministerium für Handel und Industrie eine Ankündigung bekannt, dass es eine positive endgültige Antisubventionsentscheidung für flachgewalzte Produkte aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in oder Import aus Indonesien treffen wird. Der Ausgleichszoll wird am 9. Oktober in Höhe von 18.83% bis 24% des CIF (CIF) erhoben. Die Gültigkeitsdauer beträgt 5 Jahre. In diesem Fall handelte es sich hauptsächlich um Produkte unter den indischen Zollcodes 7219 und 7220. Klingenstahl für die Herstellung von Rasierapparaten, Edelstahl für Münzknüppel (Zollcode 73269099) und flache Edelstahlprodukte mit einer Breite von mehr als 1650 mm und einer Dicke größer als 80 mm gelten in diesem Fall nicht für die Antidumpingmaßnahmen.