Die USA erlassen eine vorläufige Antiumgehungsentscheidung zu aus Vietnam importierten Edelstahlblechen und -bändern chinesischen Ursprungs

Laut Mitteilung der United States International Trade Administration (USITA) vom 15. September 2022 hat das US-Handelsministerium (USDOC) vorläufig entschieden, dass einige Edelstahlplatten und Streifen mit Ursprung in China wurden in Vietnam weiterverarbeitet und in die Vereinigten Staaten ausgeführt, um die Antidumpingzölle (AD) und Ausgleichszölle (CVD) für diese Waren in China zu umgehen. Diese positiven Feststellungen zu Produkten und Umgehungen, die in den Anwendungsbereich fallen, gelten für Edelstahlbleche und -bänder, die diesen Entscheidungen unterliegen und von jedem vietnamesischen Unternehmen hergestellt oder exportiert werden.

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Infolgedessen wird das US-Handelsministerium die US-Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) anweisen, die Liquidation auszusetzen und Barkautionen für vorausbezahlte Steuern auf nicht liquidierte Einfuhren von in Vietnam hergestellten Edelstahlblechen und -bändern zu verlangen, die aus China bezogen werden, dh diese Hinterziehung und Geltungsbereich Untersuchung von Edelstahlblech- und -bandprodukten, die am oder nach dem Datum der Veröffentlichung im Bundesregister (15. Mai 2020) zum Verbrauch in Lager ein- oder aus Lagern entnommen werden.

Wenn vietnamesische Unternehmen, die Gegenstand dieser Untersuchungen sind, melden, dass ihre in die Vereinigten Staaten exportierten Edelstahlbleche und -bänder von einem bestimmten chinesischen Lieferanten hergestellt werden, der seine eigenen Antidumping-/Ausgleichszölle erhebt, ist eine Barkaution für die Zölle zu entrichten. Andernfalls wird das US-Handelsministerium die CBP anweisen, eine Bareinlage zu den aktuellen Sätzen für China AD (58.04 %) und CVD (75.6 %) zu verlangen. Die Liquidationsaussetzungsverfügung bleibt bis auf Weiteres in Kraft.

Ausgenommen von diesen Untersuchungen sind Edelstahlbleche und -bänder nicht-chinesischer Herkunft, die in Vietnam verarbeitet oder fertiggestellt wurden. Eine Barhinterlegung ist daher auch nicht erforderlich.

Wenn die aus Vietnam importierten Edelstahlbleche und -bänder nicht unter Verwendung von Edelstahlblechen und -bändern aus China hergestellt werden, müssen Importeure und Exporteure Zertifizierungs- und Dokumentationsanforderungen erfüllen, um nicht an die Barhinterlegungspflicht gebunden zu sein. Vietnamesische Exporteure, die Edelstahlbleche und -bänder herstellen und behaupten, dass ihre Edelstahlbleche und -bänder nicht aus Edelstahlblechen und -bändern mit Ursprung in China hergestellt wurden, müssen eine Exporteurzertifizierung und Dokumente zur Unterstützung der Exporteurzertifizierung erstellen und aufrechterhalten.

Darüber hinaus müssen Importeure dieser Art von Edelstahlblech und -band ein Importeurszertifikat und Dokumente zum Nachweis der Importeurszertifizierung erstellen und aufrechterhalten. Sie müssen auch eine Kopie der Ausführerbescheinigung ihres Ausführers und relevanter Belege aufbewahren. Produktion von Edelstahlplatten und -bändern chinesischer Herkunft.

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